Sachsen: Vier Organisationen und Parteien nicht zur Landtagswahl zugelassen

In seiner öffentlichen Sitzung hat der sächsische Landeswahlausschuss am Freitag insgesamt vier Organisationen die Zulassung zur anstehenden Landtagswahl am 1. September verweigert. 19 andere Parteien wurden zugelassen – zum Teil aber mit Einschränkungen.

Der sächsische Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag drei Parteien und eine Organisationen nicht zur anstehenden Landtagswahl am 1. September zugelassen. Wie es aus dem Statistischen Landesamt hieß, wurden die Wahlvorschläge von Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Partei der Humanisten (PdH), Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung und der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Alle anderen 19 Parteien, die fristgerecht ihre Landeslisten eingereicht hatten, werden nun auch zur Landtagswahl antreten können, so Landeswahlleiter Martin Richter.

Die als KPD auftretende Organisation war bereits in der Sitzung am 21. Juni nicht vom Landeswahlausschuss als Partei anerkannt worden. Formell ist die KPD seit 1956 in der Bundesrepublik verboten. Da nur Parteien auch Landeslisten zur Wahl einreichen dürfen, sei die KPD entsprechend am Freitag nicht zur anstehenden Landtagswahl zugelassen worden.

„ Die von der Partei der Humanisten (PdH) und der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung eingereichten Landeslisten wurden zurückgewiesen, da in diesen Fällen nicht die erforderliche Anzahl von 1.000 Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden konnte“, hieß es am Freitag weiter. Die Landesliste der Tierschutzpartei sein nicht zugelassen worden, weil die Partei die formalen Anforderungen für die Einreichung ihrer Wahlvorschläge nicht erfüllt habe.

19 Parteien dabei – vereinzelt Bewerber nicht zugelassen

Auch bei den 19 zugelassenen Parteien hätten vereinzelt Bewerberinnen und Bewerber Anforderungen zur Zulassung nicht erfüllt, „so dass ihre Namen vom Landeswahlausschuss aus der jeweiligen Liste gestrichen wurden“, so der Landeswahlleiter weiter. In diesem Fall seien die jeweils Nachfolgenden auf der Liste nachgerückt. Konkrete Informationen, welche Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden, sollen am 15. Juli im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Zur vorangegangenen Landtagswahl 2019 konnte beispielsweise die AfD letztlich nur mit einer gekürzten Liste antreten, weil die Partei bei der Aufstellung Fehler gemacht hatte.

Zu den 19 Parteien, deren Landeslisten zur Sächsischen Landtagswahl am 1. September zugelassen wurden, gehören laut Statistischen Landesamt: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Alternative für Deutschland (AfD), Die Linke, Bündnis 90/Grüne, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), Freie Wähler, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), Piratenpartei Deutschland, Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Aktion Partei für Tierschutz (Tierschutz hier!), Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) l Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C), Bündnis Deutschland, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Freie Sachsen, Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3), Werte Union (WU).

Bei der Landtagswahl wird über die Zusammensetzung des sächsischen Parlaments im Dresdner Landtag entschieden. Wählerinnen und Wähler haben dabei zwei Stimmen, eine für gewünschte Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen und eine für Parteien (Listenstimme).